Abschreibungen

Die steuerlichen Abschreibungsmethoden einer Immobilie sind vielschichtig:

Gebäude werde standardmäßig mit 2% abgeschrieben, der Grundstücksanteil kann dagegen gar nicht abgeschrieben werden.

Des Weiteren haben wir Abschreibungsmethoden für

  • Sanierung "8x9% 4x7%"
  • Sonder-AfA (§7b) (4x7% 36x2%)
  • Gewerbeimmobilien etc.

hinterlegt.

Eine immer wiederkehrende Frage ist die der Berücksichtigung von, §7g-Abschreibungen", Ansparrücklagen, Investitionsabzugsbeträgen.

Dieser Punkt ist nicht Teil der IMMO-Kalk Standardfunktionalität

Stattdessen können diese Abschreibungsvarianten ganz spezifisch über die „individuellen Erträge und Aufwendungen“ hinterlegt werden:
1. Deaktivieren Sie die interne Berechnung der AfA, indem sie für den entsprechenden Investitionsanteil die Abschreibungsmethode "Keine Abschreibung" wählen.
2. Sie müssten dann die AfA-Beträge kurz selbst ermitteln.
3. Tragen Sie diese Abschreibungen in die Spalte "Aufwand" der Eingabeseite Individuellen Aufwendungen und Erträge ein. Diese fließen nur in die GuV-Rechnung ein.
4. Sie haben dann Ihre perfekt auf Sie abgestimmte steuerliche Betrachtung!