Ergebnisplanung
Die zentrale Berechnung für die Ermittlung der Ertragsteuern! Die Ergebnisplanung entspricht bei Gewerbebetrieben der Gewinn- und Verlustrechnung.
Zentrale Unterschiede zum Finanzplan:
- Berücksichtigung der Abschreibung als steuerlicher Aufwand
- Tilgungen für Darlehen werden nicht berücksichtigt, lediglich die Zinsen sind steuerlicher Aufwand
Bitte beachten: gerade in den Anfangsjahren können sich negative Ergebnisse aufgrund hoher Abschreibung und Zinsbelastung ergeben. Dieser steuerliche „Verlust“ ist ggf. negativ dargestellt und es ergibt sich eine Steuergutschrift!